Waldbrandverordnung 2023

Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha hat am 28.03.2023 eine Waldbrandverordnung für das Jahr 2023 erlassen. Diese Verordnung gilt für Wälder, sowie den Gefährdungsbereich von Wäldern im gesamten Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha. Sie behält ihre Gültigkeit bis 31.10.2023.

Die Verordnung besagt, dass in Wäldern, sowie im Gefährdungsbereich von Wäldern:

  • jegliches Feuerentzünden sowie das Unterhalten von Feuer,
  • das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auch von Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung),
  • die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und
  • das Rauchen

verboten ist.